Gestützt auf Art. 62c Abs. 5 StGB ist der Erwachsenenschutzbehörde [...] daher Mitteilung zu machen und eine Kopie des begründeten Urteils zuzustellen. Zu denken ist dabei insbesondere zu Beginn an eine wohl umfassende Beistandschaft. Eine Beistandschaft, welche Herrn A.___ namentlich bei der Regelung seiner Wohnsituation, der Einrichtung einer Tagesstruktur, dem Umgang mit der Gefahr, wieder in die Sucht abzugleiten und auch bei der Regelung der Finanzen unterstützt.