und verhielt sich in strafrechtlicher Hinsicht bis zu seinem [...] Altersjahr soweit ersichtlich unauffällig. Er ist an einer Entzündung der Bauchspeicheldrüse (Pankreatitis) erkrankt. Die von der Vorinstanz angeordnete und auf die Dauer von fünf Jahren ausgerichtete stationäre Massnahme im Sinne von Art. 59 Abs. 1 StGB widerspricht aus diesen Gründen dem Gebot der Verhältnismässigkeit.