IV. Würdigung 1. Anlass zum vorliegenden Verfahren bildet die Verfügung des Departementes des Innern vom 20. Juni 2017. Das Departement hob mit dieser Verfügung die mit Urteil des Obergerichts vom 29. Februar 2012 für A.___ angeordnete und vom Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt mit Urteil vom 22. Februar 2016 verlängerte stationäre Massnahme nach Art. 59 StGB infolge Aussichtslosigkeit mit sofortiger Wirkung auf. Gleichzeitig stellte das Departement dem Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt den Antrag, die Anordnung der Verwahrung zu prüfen. Die Verfügung ist rechtskräftig.