Dem Führungsbericht des Untersuchungsgefängnisses Solothurn sei zudem zu entnehmen, dass er sich aus Situationen, die eskalieren könnten, heraushalte. Der Führungsbericht des Untersuchungsgefängnisses attestiere ihm ein unauffälliges und kontrolliertes Verhalten. Dem entspreche die Aussage des Vorgutachters Dr. H.___, der ausdrücklich von einer Abnahme der Impulsivität und der emotionalen Lebendigkeit von A.___ ausgegangen sei, weshalb Dr. H.___ eine weitgehende Lockerung des Massnahmenvollzuges befürwortet habe. Auch Dr. G.___ habe anlässlich der gerichtlichen Befragung von sich aus darauf hingewiesen, dass A.__