Seit dem 25. Februar 2015 bis zum 15. Juli 2016 habe er sich im Wohn- und Arbeitsexternat [...] in [...] aufgehalten, wobei er ab Mitte Juli 2016 dann über eine eigene Wohnung in [...] verfügt habe. Während doch recht langer Zeit habe er nur noch unter mehr oder weniger ambulanten Bedingungen in Freiheit gelebt, wobei es während dieser Zeit nie zu einem Rückfall der einschlägigen Art gekommen sei, trotz des Verdachtes, dass er mit dem Umgang zu einer Frau erneut eine Hochrisikosituation geschaffen hätte. Dem Führungsbericht des Untersuchungsgefängnisses Solothurn sei zudem zu entnehmen, dass er sich aus Situationen, die eskalieren könnten, heraushalte.