Dem Verhalten komme Symptomcharakter zu, es liege im psychischen Zustand des Beschuldigten begründet, wie er schon bei der ursprünglichen Verurteilung vorgelegen habe. Durch den massiven Rückfall in den Substanzkonsum im Rahmen der Vollzugslockerungen und der Beziehungsaufnahme zu einer Frau mit Drogenvergangenheit habe er eine erhebliche Risikosituation geschaffen. Zu Gewaltdelikten sei es in dieser Zeit zwar nicht gekommen, das Rückfallrisiko sei bei ihm aber auch nicht kurzfristig erhöht, sondern mittel- und langfristig als hoch beziehungsweise in einer entsprechenden Beziehungskonstellation als sehr hoch einzustufen.