Bereits hieraus lasse sich eine minimale Motivierbarkeit ableiten. Hinzu komme, dass nach gutachterlicher Einschätzung bei längerdauernder Abstinenz grundsätzlich reale Chancen auf eine Teilregeneration des aufgrund des Substanzkonsums geschädigten Gehirns bestehe und dies unter anderem auch eine verbesserte, allenfalls sogar deutlich verbesserte, Motivationseinstellung bewirken könne. Entsprechend sei derzeit von einer hinreichenden Motivierbarkeit und demnach auch von hinreichenden Aussichten auf einen relevanten Behandlungserfolg auszugehen. Eine solche erneute Anordnung einer stationären Massnahme sei auch als verhältnismässig einzuschätzen.