In Anbetracht der Schwere der psychischen Störung und des Verlaufs der bereits durchgeführten Massnahme sei eine soziotherapeutische und störungsspezifische Behandlung innerhalb eines gesicherten und hochstrukturierten Rahmens im Sinne einer erneuten stationären therapeutischen Massnahme, wie sie in den Massnahmenzentren St. Johannsen in Le Landeron und Bitzi in Mosnang angeboten werde, eindeutig erforderlich. Die Voraussetzungen für deren Anordnung seien erfüllt. Der Beschuldigte leide an einer schweren psychischen Störung und er habe Gewaltdelikte verübt, die damit in Zusammenhang stünden.