So leide der Beschuldigte laut dem neuen forensisch-psychiatrischen Gutachten vom 21. Dezember 2017 an einer langjährigen und schwerwiegenden chronifizierten Abhängigkeitserkrankung von multiplen Substanzen und an einer substanzinduzierten Persönlichkeitsdepravation, durch welche sich deliktrelevante Verhaltensbereitschaften wie Impulsivität und niedrige Frustrationstoleranz akzentuierten. Sodann müsse auch die ernsthafte Erwartung der Begehung weiterer Taten dieser Art bejaht werden.