Der Beschuldigte habe im Jahr 2009 zwei schwere Körperverletzungen verübt, welche die physische Integrität der Opfer schwer beeinträchtigt hätten. Zudem bestehe eine fortdauernde psychische Störung von erheblicher Schwere, die mit den Anlasstaten in direktem Zusammenhang gestanden sei. So leide der Beschuldigte laut dem neuen forensisch-psychiatrischen Gutachten vom 21. Dezember 2017 an einer langjährigen und schwerwiegenden chronifizierten Abhängigkeitserkrankung von multiplen Substanzen und an einer substanzinduzierten Persönlichkeitsdepravation, durch welche sich deliktrelevante Verhaltensbereitschaften wie Impulsivität und niedrige Frustrationstoleranz akzentuierten.