Nachdem A.___ am 15. August 2018 durch die Polizei verhaftet und ins Untersuchungsgefängnis überführt worden war, wurden die Parteien zur Hauptverhandlung vorgeladen. Im Hinblick auf die Hauptverhandlung wurden ein aktueller Strafregisterauszug, ein Führungsbericht sowie ein ergänzender Bericht zur gesundheitlichen Verfassung des Beschuldigten eingeholt. III. Der angefochtene Nachentscheid und Standpunkt der Parteien 1. Das Amtsgericht holte bei Dr. med. G.___ ein neues forensisch-psychiatrisches Gutachten