Die Staatsanwaltschaft beantragte in ihrer Stellungnahme, die Beschwerde abzuweisen, eventualiter die Verwahrung anzuordnen und den Eventualantrag auf Rückweisung an die Vorinstanz abzuweisen. 3.2 Mit Verfügung vom 6. Juni 2018 verlängerte der Instruktionsrichter der Beschwerdekammer die Sicherheitshaft für A.___ bis zur Hauptverhandlung. Gleichzeitig wies er den Antrag des amtlichen Verteidigers, das Verfahren zu sistieren (da A.___ nicht auffindbar sei) ab. Am 24. Juni 2018 wurde den Parteien mitgeteilt, die Zustellung der Vorladung zur Hauptverhandlung werde für den Beschuldigten durch Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgen. Nachdem A.___