_ kehrte pünktlich in das Untersuchungsgefängnis zurück und es ergab sich, dass er die ihm erteilten Weisungen eingehalten hatte. Im Hinblick auf die Räumung beziehungsweise Abgabe seiner Wohnung gewährte ihm der Amtsgerichtspräsident erneut für Freitag, 27. April 2018 Urlaub. A.___ kehrte aus diesem Urlaub nicht zurück. Am 18. Mai 2018 wurde dem amtlichen Verteidiger und der Staatsanwaltschaft der begründete Nachentscheid zugestellt. 3.1 Frist- und formgerecht erhob der amtliche Verteidiger Beschwerde gegen den Nachentscheid mit dem Rechtsbegehren, den Entscheid vom 8. März 2018 aufzuheben, eventuell die Angelegenheit an die Vorinstanz zurückzuweisen.