Zugleich stellte das Departement namens der Vollzugsbehörde den Antrag, die Anordnung der Verwahrung zu prüfen. 2.2 Mit Verfügung vom 23. Juni 2017 ordnete die Haftrichterin in Gutheissung eines vom Amtsgerichtspräsidenten im Anschluss an den Eingang des Antrags des Departements des Innern gestellten Begehrens gegen A.___ für sechs Monate Sicherheitshaft an. Die von ihm dagegen eingereichte Beschwerde wies das Obergericht am 26. Juli 2017 ab. Mit Urteil vom 19. September 2017 wies auch das Bundesgericht die von A.___ gegen den Entscheid des Obergerichts erhobene Beschwerde