_ begab sich hierauf am 19. April 2017 für einen stationären Drogenentzug in die Klinik [...]. Nachdem ihm durch die Vollzugsbehörde am 4. Mai 2017 eröffnet worden war, dass er sich nach seiner Entlassung in ein Untersuchungsgefängnis zu begeben habe, verliess er am 10. Mai 2017, 2 Tage vor der vorgesehenen Entlassung, nach erneuter entsprechender Aufforderung die Klinik. Am 11. Mai 2017 wurde er von der Polizei verhaftet und ins Untersuchungsgefängnis Solothurn überführt. Mit Verfügung vom 20. Juni 2017 hob das Departement des Innern die mit Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn vom 29. Februar 2012 gegenüber A.__