_ zeigte sich dabei motiviert zur Veränderung, weshalb das Amt für Justizvollzug von einer Aufhebung absah und dem Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt am 1. Februar 2017 die Verlängerung der stationären Massnahme empfahl. Bereits vorher war er am 27. Januar 2017 zur Fortführung des Wohn- und Arbeitsexternats aus der Haft entlassen worden. Mit Urteil vom 22. Februar 2017 verlängerte das Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt in der Folge die vom Obergericht am 29. Februar 2012 angeordnete stationäre Massnahme um eineinhalb Jahre.