Wegen erneuten Verstössen gegen Auflagen (insbesondere Konsum von Kokain) erfolgte am 6. November 2016 erneut ein Time-Out im Untersuchungsgefängnis. Das Amt für Justizvollzug zog angesichts dieser Ereignisse in Erwägung, zufolge Aussichtslosigkeit die Aufhebung der stationären Massnahme zu beantragen. Am 17. Januar 2017 wurde A.___ im Zusammenhang mit dem geplanten Antrag das rechtliche Gehör gewährt. A.___ zeigte sich dabei motiviert zur Veränderung, weshalb das Amt für Justizvollzug von einer Aufhebung absah und dem Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt am 1. Februar 2017 die Verlängerung der stationären Massnahme empfahl.