Am 8. April 2013 wurde er in das Alters- und Pflegeheim […] in […] verlegt. Am 17. März 2014 wurde er durch die Behandelnden zur Verfügung gestellt und in der Folge in das Untersuchungsgefängnis Olten eingewiesen. Am 25. Februar 2015 konnte er im Rahmen eines Wohn- und Arbeitsexternats (WAEX) in das Wohnheim [...] in [...] eintreten. Seit Mai 2015 befand er sich zudem bei Dr. med. F.___, in ambulanter psychiatrischer Behandlung. Wegen Verstosses gegen die dabei erfolgten Auflagen, insbesondere, weil er mehrfach Kokain konsumiert hatte, wurde er nach vorgängiger Verwarnung am 20. April 2016 im Sinne eines Time-Out in das Untersuchungsgefängnis versetzt.