__ eingeschlagen, wodurch diese eine Rippen- und Kieferprellung erlitt. 2.1 Nach der gewalttätigen Auseinandersetzung mit D.___ befand sich A.___ ab 20. November 2009 in Untersuchungshaft. Am 15. Februar 2010 wurde ihm der vorzeitige Strafvollzug bewilligt, worauf er am 14. Juli 2010 in die Strafanstalt Thorberg versetzt wurde. In der Anstalt Thorberg erfolgte zunächst auch der Vollzug der stationären therapeutischen Massnahme, unterbrochen durch mehrere Aufenthalte in der Bewachungsstation des Inselspitals Bern. Am 8. April 2013 wurde er in das Alters- und Pflegeheim […] in […] verlegt.