in der Nacht des 12. April 2009 gegen seine damalige, auf dem Bett liegende Freundin C.___, nach erheblichem Alkoholkonsum im Verlauf einer Auseinandersetzung, aus einer Distanz von etwa zwei Metern einen Stein geworfen hatte, sie dabei am linken Auge traf, worauf sie auf diesem Auge erblindete (Einschränkung des Gesichtsfeldes und des dreidimensionalen Sehens). In der nachfolgenden Zeit wurden weitere operative Eingriffe nötig (Entfernung eines Teils des Auges, Einsetzung einer Kunststoffschale). Überdies verstärkte sich mit dem Verlust des Sehvermögens am linken Auge die vorbestehende Depression. Beim zweiten Vorfall am Abend des 18. November 2009 hatte A.___