Rechtsanwalt Muralt benützt die Gelegenheit für eine kurze Replik. Angesprochen auf die Gelegenheit zu einem letzten Wort führt der Beschwerdeführer aus, er sei müde geworden, er möge nicht mehr. Man könne immer etwas finden. Er bitte darum, ihm eine Chance zu geben. Dass er allein wohnen könne. Er könne das. Mit diesem Schlusswort endet die öffentliche Verhandlung. Es erfolgt die geheime Beratung des Gerichts. Am selben Tag, um 16.30 Uhr, wird den Parteien, der Pressevertreterin und den Zuhörern das Urteil mündlich eröffnet. Die Beschwerdekammer des Obergerichts zieht in Erwägung: I. Eintreten Gemäss BGE 141 IV 396 ist gegen selbstständige nachträgliche Entscheide nach Art.