Eventualiter sei im Fall einer Gutheissung der Beschwerde Verwahrung anzuordnen. 2. A.___ sei bis zum Antritt der stationären Massnahme, evtl. der Verwahrung, in Sicherheitshaft zu belassen. 3. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.___, Rechtsanwalt Beat Muralt, Solothurn, sei in richterlichem Ermessen festzusetzen und zufolge amtlicher Verteidigung vom Staat zu bezahlen, auszahlbar durch die Zentrale Gerichtskasse Solothurn. 4. Die Kosten des Verfahrens seien zu Lasten des Staates zu nehmen. Rechtsanwalt Muralt benützt die Gelegenheit für eine kurze Replik.