Es erscheinen zur Verhandlung vor Obergericht: - für die Staatsanwaltschaft: Staatsanwältin B.___; - A.___, Beschwerdeführer; - Beat Muralt, amtlicher Verteidiger des Beschwerdeführers; - ein Polizeibeamter; - eine Pressevertreterin; - die Eltern des Beschwerdeführers sowie eine Praktikantin des Obergerichts als Zuhörer. Die Präsidentin eröffnet die Verhandlung, gibt die Zusammensetzung des Gerichts bekannt und stellt die Anwesenden fest. Sie weist darauf hin, Anfechtungsgegenstand sei der Nachentscheid des Amtsgerichts von Bucheggberg-Wasseramt vom 8. März 2018 zum Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn vom 29. Februar 2012; A.___ habe gegen dieses Urteil Beschwerde erhoben.