Die rechtlichen Aspekte der Verletzung des rechtlichen Gehörs wurde damit rechtskräftig zu Gunsten des Ehepaars C.___ entschieden. Die Verletzung des rechtlichen Gehörs ist zwar nicht zu negieren, kann jedoch nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sein. 10. Letztlich verbleibt jedoch folgende Ungereimtheit: Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb der ursprüngliche baurechtswidrige Plan (Bauplan Nr. 2) und der handschriftlich abgeänderte Plan (Bauplan Nr. 3) beide das gleiche Bewilligungsdatum des [...] tragen. Aufgrund des oben dargelegten zeitlichen Ablaufs ist es naheliegend, dass der Beschuldigte die handschriftlichen Änderungen erst im […] vorgenommen hat.