Die Baukommission habe die nachträgliche Baubewilligung vom [...] verheimlicht. Sie hätten nichts davon gewusst. Als sie am [...] die Vereinbarung mit den Ehegatten C.___ betreffend Regelung Überbau abgeschlossen hätten, hätten sie sich in einem Irrtum befunden (Verfügung des Bau- und Justizdepartements vom [...], Erwägung I. 3 auf S. 2 unten und auf S. 5). Dass eine Verletzung des rechtlichen Gehörs der Beschwerdeführer erfolgte, wurde gerichtlich festgestellt (vgl. Entscheid des Verwaltungsgerichts vom [...]).