9. Nun werfen die Beschwerdeführer dem Beschuldigten vor, einen baurechtswidrigen Bauplan – vermutlich den Bauplan Nr. 2 – nach der erfolgten Bewilligung durch die Baukommission am [...] handschriftlich abgeändert zu haben. Sie machen geltend, der Beschuldigte habe sich durch diese handschriftlichen Änderungen eines Urkundendelikts strafbar gemacht. 9.1 Vorliegend ist entsprechend der obigen Ausführungen tatsächlich davon auszugehen, dass der Beschuldigte die Baupläne nach der erfolgten Bewilligung am [...] handschriftlich abgeändert hat. Eine Urkundenfälschung würde in objektiver Hinsicht jedoch nur vorliegen, wenn der nachträglich abgeänderte Bauplan gar nie bewilligt worden wäre.