Welcher abgeänderte Bauplan nachträglich genehmigt wurde, lässt sich nicht mehr eindeutig feststellen. Vermutlich handelt es sich jedoch um den Bauplan Nr. 3, was die zeitliche Nähe zwischen Einreichung des Bauplanes Nr. 3 am [...] und dem Datum der nachträglichen Bewilligung am [...] nahelegt. Es verbleiben keine unüberwindbaren Zweifel, welche diese Annahme ausschliessen würden. 9. Nun werfen die Beschwerdeführer dem Beschuldigten vor, einen baurechtswidrigen Bauplan – vermutlich den Bauplan Nr. 2 – nach der erfolgten Bewilligung durch die Baukommission am [...] handschriftlich abgeändert zu haben.