8.3 Belegt ist jedoch, dass am [...] eine nachträgliche Baubewilligung erging. Sie liegt im Original-Dokument vor und bezieht sich explizit auf einen «Nachtrag» und auf «abgeänderte Pläne» (Beilage 2 zur Eingabe der Baukommission vom [...], Akten «[...] = Nachtrag, Genehmigung abgeänderte Pläne» im Original, in einem blauen Klarsichtmäppli mit einem grünen Kleber «4», Teil der Verfahrensakten [...]). Welcher abgeänderte Bauplan nachträglich genehmigt wurde, lässt sich nicht mehr eindeutig feststellen.