Diese Annahme wird durch den Beschuldigten bestätigt, welcher anlässlich der Hauptverhandlung im Zivilverfahren vor dem Richteramt [...] vom [...] aussagte, die Bewilligung des überragenden Bauvorhabens sei ein Fehler der Gemeinde gewesen (Aussage des Beschuldigten im Rahmen der Hauptverhandlung vor dem Richteramt [...] vom [...], Zeile 280). 8.2 Des Weiteren ist aufgrund der Aktenlage und in Übereinstimmung mit dem Bau- und Justizdepartement davon auszugehen, dass die Baukommission nach dem Hinweis der Beschwerdeführer am [...], es sei nicht korrekt gebaut worden, nachträgliche Pläne von den Ehegatten C.___ verlangt hat (vgl. Verfügung des Bau- und Justizdepartements vom [...], Seite 5).