Es liegt der Schluss nahe, dass der Baukommission aufgrund des Briefes der Beschwerdeführer vom [...] klar wurde, dass sie am [...] ein gesetzeswidriges Bauvorhaben genehmigt hatte, welches die Ehegatten C.___ in der Folge im [...] ausführen liessen und zu einem gesetzeswidrigen Dachaufbau führte. Die Akten weisen darauf hin, dass das ursprüngliche, baurechtswidrige Vorhaben aus Versehen durch die Baukommission bewilligt wurde, der Bauplan Nr. 2 den Bewilligungsstempel vom «[...]» erhielt und dem Beschuldigten ausgehändigt wurde. Aus diesem Grund besass der Beschuldigte wohl den Bauplan Nr. 2 und konnte ihn im Rahmen des Zivilprozesses einreichen.