Insbesondere ist nicht nachvollziehbar, weshalb das gesetzeswidrige Bauvorhaben gemäss dem Bauplan Nr. 2 am [...] bewilligt wurde. Vorliegend jedoch unbestritten und erstellt ist, dass das Bauvorhaben in der Folge entsprechend dem ursprünglichen – bewilligten, aber nicht gesetzeskonformen – Plan ausgeführt wurde. Dies führte dazu, dass das Dach mit einem Vorsprung von 30 cm auf das Grundstück der Beschwerdeführer ragte. In den Akten befindet sich das Original-Schreiben vom [...], mit welchem sich die Beschwerdeführer an die Baukommission [...] wandten und ausführten, es sei gesetzeswidrig gebaut worden.