Dieser dritte Plan wird nachfolgend als «Bauplan Nr. 3» bezeichnet. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb der ursprüngliche (Bauplan Nr. 2) und der handschriftlich abgeänderte Bauplan Nr. 3 beide das gleiche Bewilligungsdatum des [...] tragen. Dies ist die zweite Ungereimtheit im Rahmen des Bewilligungsverfahrens. 8. Diese beiden Ungereimtheiten lassen sich nicht plausibel erklären. Insbesondere ist nicht nachvollziehbar, weshalb das gesetzeswidrige Bauvorhaben gemäss dem Bauplan Nr. 2 am [...] bewilligt wurde.