Dieser handschriftlich abgeänderte Bauplan trägt ebenfalls einen Original-Bewilligungsstempel der Baukommission [...], ebenfalls datiert vom [...]. Der Bewilligungsstempel dieses dritten Bauplanes ist jedoch nicht deckungsgleich mit dem Bewilligungsstempel des Bauplanes Nr. 2: Bei den Stempeln sind die Linien der Unterschrift der Aktuarin und des Datums vertauscht. Auf der Linie «Aktuar» befindet sich die Unterschrift von «[...]», auf der Linie «Datum» steht «[...]». Dieser dritte Plan wird nachfolgend als «Bauplan Nr. 3» bezeichnet.