Diesen dritten Bauplan reichte die Baukommission [...] im Rahmen des Zivilprozesses ein (Beilage 2 zur Eingabe der Baukommission vom [...], Akten «[...] = Nachtrag, Genehmigung abgeänderte Pläne» im Original, in einem blauen Klarsichtmäppli mit einem grünen Kleber «4», Teil der Verfahrensakten [...]): Es handelt sich um einen farbigen Original-Bauplan, welcher grundsätzlich dem «Bauplan Nr. 1» entspricht. Er weist jedoch folgende handschriftliche Änderungen auf: Erstens wurde das um 30 cm auf das Grundstück der Beschwerdeführer hinüberragende, baurechtswidrige Vordach mit Korrekturflüssigkeit (Tipp-Ex) überdeckt.