Dieser Plan wird nachfolgend als «Bauplan Nr. 2» bezeichnet. Hinsichtlich des Bauplanes Nr. 2 stellt sich die Frage, weshalb dieser Bauplan mit dem nicht gesetzeskonformen Bauvorhaben, auf welchem das Dach teilweise auf das Nachbargrundstück ragt, überhaupt von der Baukommission bewilligt wurde. Diese unzulässige Bewilligung ist die erste Ungereimtheit im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens. 7.2 Andererseits befindet sich in den Akten ein dritter Bauplan mit handschriftlichen Änderungen, welcher das gleiche Bewilligungsdatum wie der Bauplan Nr. 2 trägt. Diesen dritten Bauplan reichte die Baukommission [...