Welche Baupläne in der Folge von wem und wann abgeändert wurden und welche Pläne letztlich bewilligt wurden, kann aus heutiger Sicht nicht mehr eindeutig rekonstruiert werden. Mit den Beschwerdeführern ist festzustellen, dass sich im Zusammenhang mit dem Bewilligungsverfahren folgende Ungereimtheiten ergeben: 7.1 Einerseits befindet sich in den Akten ein Bauplan, welchen der Anwalt des Ehepaars C.___ im Rahmen des Zivilprozesses eingereicht hat (Beilage 2 des Ehepaars C.___ zu ihrer Eingabe vom [...] in einem rosaroten Papierumschlag mit einem grünen Kleber «2», Teil der Verfahrensakten [...]).