Im Brief vom [...] steht explizit, der Bauherr habe die Planunterlagen nun so geändert, dass der Aufbau die Grenze nicht mehr überschreite (Baugesuchsakten [...] [in Kopie] in einem grünen Klarsichtmäppli mit einem grünen Kleber «6», Teil der Verfahrensakten [...]). Auffallend ist, dass es sich hierbei ebenfalls um E.___ handelt, welcher bereits das Schreiben der Baukommission vom [...] unterzeichnet hatte. 7. Welche Baupläne in der Folge von wem und wann abgeändert wurden und welche Pläne letztlich bewilligt wurden, kann aus heutiger Sicht nicht mehr eindeutig rekonstruiert werden.