Mit Schreiben vom [...] wurde das Ehepaar C.___ durch die Baukommission [...] darauf hingewiesen, der geplante Dachaufbau rage teilweise auf das Grundstück der beiden Beschwerdeführer hinüber, weshalb das Baugesuch ohne die schriftliche Zustimmung der beiden Beschwerdeführer nicht bewilligungsfähig sei. Die Beschwerdeführer hätten jedoch ihre Zustimmung für eine gemeinsame Vereinbarung mit Kostentragung der Beseitigungskosten signalisiert. Das Schreiben der Baukommission vom [...] ist von E.___ unterzeichnet (Baugesuchsakten [...] [in Kopie] in einem grünen Klarsichtmäppli mit einem grünen Kleber «6», Teil der Verfahrensakten [...]).