Darauf ist das ursprünglich projektierte, baurechtswidrige Bauvorhaben mit dem um 30 cm hinüberragende Vordach ersichtlich. Er wurde als Original von der Baukommission [...] im Rahmen des Zivilprozesses vor dem Richteramt [...] als Teil der Baugesuchsakten eingereicht (Beilage 1 zur Eingabe der Baukommission vom [...] [Baugesuchsakten [...] im Original] in einem weissen Klarsichtmäppli mit einem grünen Kleber «3», eingereicht im Rahmen des Zivilverfahrens vor dem Richteramt [...], Verfahrensnummer [...]). Auffallend ist ein mit Bleistift geschriebenes «i.O.». Von wem und wann dieses «i.O.» geschrieben wurde, ist nicht ersichtlich. Dieser erste Bauplan trägt keinen Bewilligungsstempel.