Das Baugesuch liegt in den Akten. Ebenfalls unbestritten ist, dass dieses Bauvorhaben nicht den Bauvorschriften entsprach, da es ein Vordach vorsah, welches um 30 cm auf das Grundstück der Beschwerdeführer hinüberragte. Welcher Bauplan in dieser ersten Phase eingereicht wurde, kann nicht mehr eindeutig festgelegt werden. In den Original-Baugesuchsakten befindet sich ein farbiger Original-Bauplan der «D.___ AG» vom [...] mit der Bezeichnung «Ansicht links». Darauf ist das ursprünglich projektierte, baurechtswidrige Bauvorhaben mit dem um 30 cm hinüberragende Vordach ersichtlich.