Wer allenfalls welchen Bauplan wie und zu welchem Zeitpunkt abgeändert hat, kann nicht mehr eindeutig nachgewiesen werden. Anhand der beigezogenen zivil- und verwaltungsrechtlichen Akten lässt sich der Verfahrenshergang jedoch mit grosser Wahrscheinlichkeit ungefähr wie folgt rekonstruieren: 6.1 Erstellt und unbestritten ist, dass die Ehegatten C.___ anfangs [...] planten, ihre Liegenschaft mit einem Dachaufbau aufzustocken. Am [...] reichten sie ihr Baugesuch samt Bauplänen bei der Baukommission [...] ein. Das Baugesuch liegt in den Akten.