Dadurch habe er ein Urkundendelikt begangen. Zudem seien verschiedene Original-Akten verschwunden, welche ein rechtswidriges Verhalten des Beschuldigten und der Baukommission nahelegen würden. Im ganzen Baubewilligungsverfahren sei zudem ihr rechtliches Gehör verletzt worden. 6. Den Beschwerdeführern ist insofern zuzustimmen, dass der genaue Ablauf des Baubewilligungsverfahren für den Dachaufbau der Ehegatten C.___ nicht mehr lückenlos belegt werden kann. Wer allenfalls welchen Bauplan wie und zu welchem Zeitpunkt abgeändert hat, kann nicht mehr eindeutig nachgewiesen werden.