Dagegen erhob das Ehepaar A.___ Einsprache und machte – trotz der Vereinbarung vom [...] – unter anderem geltend, es sei unzulässig, dass das geplante Dach der Beschwerdeführer auf ihr Grundstück hinüberrage. Diese Einsprache des Ehepaars […] führte zu mehreren langwierigen Verfahren auf zivil- und verwaltungsrechtlicher Ebene, welche alle zu Ungunsten der Beschwerdeführer ausfielen: Auf verwaltungsrechtlicher Ebene hiess die Baukommission die Einsprache der Ehegatten C.___ mit Beschluss vom [...] gut und verweigerte den Beschwerdeführern die Baubewilligung