Darin erklärte sich der Beschuldigte bereit, den gesetzeswidrigen Zustand bei seiner Liegenschaft auf eigene Kosten abzuändern und allfällige Reparaturkosten zu tragen, sobald die Beschwerdeführer ihre Liegenschaft ebenfalls aufstocken würden. Die Beschwerdeführer willigten implizit in den gesetzeswidrigen Zustand bei ihren Nachbarn ein, in der Annahme, im Gegenzug sei auch ihnen der Bau eines überragenden Dachs gestattet. 2. Vier Jahre später reichten die Beschwerdeführer ein eigenes Baugesuch für die Aufstockung ihrer Liegenschaft mittels eines Dachaufbaus bei der Baukommission [...] ein. Dagegen erhob das Ehepaar A.___