Seither setzten sich die Beschwerdeführer und die Ehegatten A.___ in verschiedenen Rechtsstreitigkeiten auf zivil-, verwaltungs- und strafrechtlicher Ebene auseinander. Anlass war das auf das Grundstück der Beschwerdeführer überragende Vordach, welches nicht baurechtskonform war. Die Angelegenheit konnte vorerst mittels Vereinbarung vom [...] beigelegt werden. Darin erklärte sich der Beschuldigte bereit, den gesetzeswidrigen Zustand bei seiner Liegenschaft auf eigene Kosten abzuändern und allfällige Reparaturkosten zu tragen, sobald die Beschwerdeführer ihre Liegenschaft ebenfalls aufstocken würden.