II. 1. Der relevante Sachverhalt lässt sich wie folgt zusammenfassen: Die Beschwerdeführer sind Eigentümer der Liegenschaft Grundbuch (GB) Nr. [...] [...]; der Beschuldigte und seine Ehefrau sind Eigentümer der benachbarten Liegenschaft GB Nr. [...] in [...]. Die beiden Häuser sind abgewinkelt aneinandergebaut. Sie waren ursprünglich eingeschossig und wiesen Flachdächer auf. Im Jahr […] planten die Ehegatten A.___, ihre Liegenschaft mit einem Dachaufbau aufzustocken und reichten ihr Baugesuch samt Bauplänen bei der Baukommission [...] ein. Das Bauvorhaben wurde Ende […] umgesetzt, anfangs […] fand die Schlussabnahme statt. Seither setzten sich die Beschwerdeführer und die Ehegatten A.___