(nachfolgend Beschwerdeführer) am [...] Beschwerde erheben. Sie beantragen die Aufhebung der Nichtanhandnahmeverfügung und die Weiterführung des Strafverfahrens. Die Staatsanwaltschaft ersucht in ihrer Stellungnahme vom [...] um kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde und verzichtet auf eine weitere Vernehmlassung. Der Vertreter des Beschuldigten verzichtet ebenfalls auf eine Vernehmlassung. Da die ordentliche Besetzung der Beschwerdekammer sich mit der vorliegenden Sachlage bereits im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens befasst hat (vgl. Entscheid der Zivilkammer vom [...], Verfahrensnummer [...]), ergeht der nachfolgende Entscheid in einer ausserordentlichen Besetzung.