{"Signatur": "SO_OG_002", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2018-12-17", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_002_BKBES-2018-69_2018-12-17.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=140242&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=28&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "d79baf62047605e9cc0542a1a10c1cbf"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BKBES.2018.69"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Beschwerdekammer 17.12.2018 BKBES.2018.69"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Beschwerdekammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Beschwerdekammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Beschwerdekammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nichtanhandnahmeverfügung des Staatsanwaltes"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "19.03.2026 23:28:17", "Checksum": "b2307a75de74513f6cf56b6c89111d33", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Beschwerdekammer 17.12.2018 BKBES.2018.69\nRegeste:\nNichtanhandnahmeverfügung des Staatsanwaltes\n\n\n6.1 Erstellt und unbestritten ist, dass die Ehegatten C.___ anfangs [...] planten, ihre Liegenschaft mit einem Dachaufbau aufzustocken. Am [...] reichten sie ihr Baugesuch samt Bauplänen bei der Baukommission [...] ein. Das Baugesuch liegt in den Akten. Ebenfalls unbestritten ist, dass dieses Bauvorhaben nicht den Bauvorschriften entsprach, da es ein Vordach vorsah, welches um 30 cm auf das Grundstück der Beschwerdeführer hinüberragte. Welcher Bauplan in dieser ersten Phase eingereicht wurde, kann nicht mehr eindeutig festgelegt werden. In den Original-Baugesuchsakten befindet sich ein farbiger Original-Bauplan der «D.___ AG» vom [...] mit der Bezeichnung «Ansicht links». Darauf ist das ursprünglich projektierte, baurechtswidrige Bauvorhaben mit dem um 30 cm hinüberragende Vordach ersichtlich. Er wurde als Original von der Baukommission [...] im Rahmen des Zivilprozesses vor dem Richteramt [...] als Teil der Baugesuchsakten eingereicht (Beilage 1 zur Eingabe der Baukommission vom [...] [Baugesuchsakten [...] im Original] in einem weissen Klarsichtmäppli mit einem grünen Kleber «3», eingereicht im Rahmen des Zivilverfahrens vor dem Richteramt [...], Verfahrensnummer [...]). Auffallend ist ein mit Bleistift geschriebenes «i.O.». Von wem und wann dieses «i.O.» geschrieben wurde, ist nicht ersichtlich. Dieser erste Bauplan trägt keinen Bewilligungsstempel. Nachfolgend wird dieser erste Plan als «Bauplan Nr. 1» bezeichnet.\n6.2 Des Weiteren ist die Publikation des Baugesuchs des Ehepaars C.___ am [...] im entsprechenden Publikationsorgan belegt ([...], Beilage 1 zur Eingabe der Baukommission vom [...] [Baugesuchsakten [...] im Original] in einem weissen Klarsichtmäppli mit einem grünen Kleber «3», eingereicht im Rahmen des Zivilverfahrens vor dem Richteramt [...], Verfahrensnummer [...]).\n6.3 Mit Schreiben vom [...] wurde das Ehepaar C.___ durch die Baukommission [...] darauf hingewiesen, der geplante Dachaufbau rage teilweise auf das Grundstück der beiden Beschwerdeführer hinüber, weshalb das Baugesuch ohne die schriftliche Zustimmung der beiden Beschwerdeführer nicht bewilligungsfähig sei. Die Beschwerdeführer hätten jedoch ihre Zustimmung für eine gemeinsame Vereinbarung mit Kostentragung der Beseitigungskosten signalisiert. Das Schreiben der Baukommission vom [...] ist von E.___ unterzeichnet (Baugesuchsakten [...] [in Kopie] in einem grünen Klarsichtmäppli mit einem grünen Kleber «6», Teil der Verfahrensakten [...]).\n6.4 Belegt ist anhand der Original-Baugesuchsakten, dass das Ingenieur- und Vermessungsbüro E.___ namens und im Auftrag des Ehepaares C.___ am [...] abgeänderte Planunterlagen an die Baukommission [...] einreichte. Im Brief vom [...] steht explizit, der Bauherr habe die Planunterlagen nun so geändert, dass der Aufbau die Grenze nicht mehr überschreite (Baugesuchsakten [...] [in Kopie] in einem grünen Klarsichtmäppli mit einem grünen Kleber «6», Teil der Verfahrensakten [...]). Auffallend ist, dass es sich hierbei ebenfalls um E.___ handelt, welcher bereits das Schreiben der Baukommission vom [...] unterzeichnet hatte.\n7. Welche Baupläne in der Folge von wem und wann abgeändert wurden und welche Pläne letztlich bewilligt wurden, kann aus heutiger Sicht nicht mehr eindeutig rekonstruiert werden. Mit den Beschwerdeführern ist festzustellen, dass sich im Zusammenhang mit dem Bewilligungsverfahren folgende Ungereimtheiten ergeben:\n7.1 Einerseits befindet sich in den Akten ein Bauplan, welchen der Anwalt des Ehepaars C.___ im Rahmen des Zivilprozesses eingereicht hat (Beilage 2 des Ehepaars C.___ zu ihrer Eingabe vom [...] in einem rosaroten Papierumschlag mit einem grünen Kleber «2», Teil der Verfahrensakten [...]). Bei diesem Bauplan handelt es sich um eine Kopie des «Bauplanes Nr. 1»: Wie der «Bauplan Nr. 1» betrifft er die «Ansicht links», trägt das Logo der «D.___ AG» und ist vom [...] datiert. Zudem enthält er das baurechtswidrige, um 30 cm hinüberragende Vordach. Allerdings fehlt das handschriftliche «i.O.», der Bauplan trägt jedoch den Bewilligungsstempel der Baukommission [...]. Der Bewilligungsstempel ist vom Präsidenten und von der Aktuarin unterschrieben und trägt das Datum «[...]». Dieser Plan wird nachfolgend als «Bauplan Nr. 2» bezeichnet.\nHinsichtlich des Bauplanes Nr. 2 stellt sich die Frage, weshalb dieser Bauplan mit dem nicht gesetzeskonformen Bauvorhaben, auf welchem das Dach teilweise auf das Nachbargrundstück ragt, überhaupt von der Baukommission bewilligt wurde. Diese unzulässige Bewilligung ist die erste Ungereimtheit im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens."}