mit Eingabe vom 4. Dezember 2017 Stellung genommen. In erster Linie hat er in dieser Stellungnahme ersucht, auch das Verfahren gegen ihn und seine Frau einzustellen. Es könne nicht angehen, dass man vor dem eigenen Privatgrund und vor der eigenen Haustüre von fremden Personen beleidigt und beschimpft werde und die Staatsanwaltschaft versuche, diese zu schützen. Der Beschwerdeführer A.___ hatte daher ausreichend Gelegenheit, sich zum besagten Vorfall zu äussern. Dass die Staatsanwaltschaft in der Folge eine Einstellung vornahm, stellt keine Verletzung des rechtlichen Gehörs dar.