das rechtliche Gehör nicht gewährt. Somit habe er sich nicht zu den schweren Vorwürfen und Vorfällen äussern können. Diesbezüglich ist zunächst festzuhalten, dass A.___ von der Polizei zu einer Einvernahme vorgeladen wurde. Anlässlich dieser wurde er zum Vorfall vom 28. Januar 2016 und zum Vorhalt der Drohung befragt, er wollte aber ausdrücklich keine Aussagen dazu machen. Die Staatsanwaltschaft hat den Parteien den beabsichtigten Abschluss der Untersuchung am 20. November 2017 angekündigt und den Parteien Gelegenheit gegeben, Einsicht in die Akten zu nehmen und Beweisanträge zu stellen. Hierauf hat A.___ mit Eingabe vom 4. Dezember 2017 Stellung genommen.